Seit Oktober 2018
sind alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, Vergabeverfahren oberhalb der
EU-Schwellenwerte nur noch elektronisch abzuwickeln. Dafür stehen verschiedene
eVergabe-Systeme zur Verfügung. Für Vergabeverfahren unterhalb der
EU-Schwellenwerte können die öffentlichen Auftraggeber bis zum 1.1.2021 noch
die Übermittlung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten auf dem Postweg oder per
Fax zulassen
(s. § 38 der UVgO ).