Verwaltungskosten sind Aufwendungen für Verwaltungsleistungen, die neben den Herstellungs- und Vertriebskosten den dritten Kostenblock eines Unternehmens oder einer Einrichtung bilden. Im Zusammenhang mit ÖPP-Modellen bezeichnen Verwaltungskosten in der Regel die einmaligen und laufenden Kosten einer Projektgesellschaft. Das sind z. B. Gründungskosten, Wirtschaftsprüfungskosten, Kosten für Jahresabschlüsse, IHK-Gebühren, usw. Diese Kosten werden als Nebenkosten an den öffentlichen Auftraggeber weitergegeben.