Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Dunkelmodus
AusEin
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Glossar

Immobilie

Eine Immobilie bezeichnet unbeweglichen Besitz. In der Immobilienwirtschaft werden folgende Arten von Immobilien unterschieden:

  • Grund und Boden (= unbebaute Grundstücke): Rohbauland, Bauerwartungsland, baureifes Land 
  • Wohnimmobilien zur Selbstnutzung oder zur Vermietung 
  • Gewerbeimmobilien: Geschäftsgrundstücke, Industrie- und Gewerbegrundstücke, Einkaufszentren, Hotels 
  • sonstige Immobilien: Burgen, Schlösser, besondere Baudenkmäler, Freizeitimmobilien.

Was wir für unsere Kunden tun...