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Glossar

Gebrauchsabnahme

Die Gebrauchsabnahme bezeichnet die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass genehmigungspflichtige Bauwerke oder Anlagen den Vorschriften entsprechend errichtet wurden. Das amtliche Prüfprotokoll wird als Gebrauchsabnahmeschein bezeichnet.

Was wir für unsere Kunden tun...