Forfaitierung bezeichnet den Verkauf von Forderungen (vendre à forfait – in Bausch und Bogen verkaufen) unter Verzicht auf den Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall
(echte Forfaitierung). Der Verkäufer haftet allerdings für den Rechtsbestand der Forderung siehe dazu auch Forfaitierungsmodell.