Glossar
Im Bereich alternativer Projektrealisierung und Public Private Partnership
werden viele Fachbegriffe verwendet. Die Wichtigsten erläutern wir hier.
werden viele Fachbegriffe verwendet. Die Wichtigsten erläutern wir hier.
P - R
- PPP/ÖPP-Eignungstest
- PPP/ÖPP-Vertragsmodelle
- Parallelausschreibung
- Phasen des PPP/ÖPP Beschaffungsprozesses
- Private Finance Initiative (PFI)
- Projektentwicklung
- Projektfinanzierung
- Projektsteuerung
- Public Private Partnership (PPP)
- Public Sector Comparator (PSC)
- Refinanzierung
- Risiko
- Risikoallokation
- Risikoverteilung
V - X
- VOB
- Verfügbarkeitsrisiko
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
- Verhandlungsverfahren
- Vermietungsmodell
- Verwaltungskosten
- Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
- Werklohnforfaitierungsmodell
- Werkvertrag
- Wettbewerblicher Dialog
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschaftlichkeit
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
- Wirtschaftlichkeitsvergleich
- vdp-Kurve
Risikoverteilung
(auch als „Risikoallokation“ bezeichnet): alle Festlegungen zur Verteilung von Projektrisiken zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem privaten Auftragnehmer. Diese sollten auch im Rahmen eines PPP/ÖPP-Vorhabens dem Risikoverteilungsgrundsatz folgen: „Das betrachtete Risiko sollte jeweils von derjenigen Partei getragen werden, die es am besten beurteilen und beeinflussen kann“.
Jede Investitionsmaßnahme birgt bestimmte Risiken für den öffentlichen Auftraggeber. Bei der konventionellen Beschaffung werden diese Risiken vorab oft nicht bewertet. Die Kosten bei Eintritt der Schadensereignisse sind jedoch dennoch zu tragen. Bei PPP/ÖPP kann ein Teil dieser Risiken auf den privaten Partner übertragen werden.
Übertragene Risiken werden vom privaten Auftragnehmer bei seiner Kalkulation berücksichtigt. Je geringer seine Steuerungsmöglichkeiten sind, desto höher wird der Risikozuschlag ausfallen. Daher ist für jedes Projekt zu analysieren, welche Risiken für den Privaten aufgrund von Erfahrungen oder Einflussmöglichkeiten besser beherrschbar sind und so zu geringeren Kosten für die öffentliche Hand führen.
Die Finanzierbarkeit (bankability) einer PPP-Struktur hängt ebenfalls von der endgültigen Risikoverteilung ab.
(auch als „Risikoallokation“ bezeichnet): alle Festlegungen zur Verteilung von Projektrisiken zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem privaten Auftragnehmer. Diese sollten auch im Rahmen eines PPP/ÖPP-Vorhabens dem Risikoverteilungsgrundsatz folgen: „Das betrachtete Risiko sollte jeweils von derjenigen Partei getragen werden, die es am besten beurteilen und beeinflussen kann“.
Jede Investitionsmaßnahme birgt bestimmte Risiken für den öffentlichen Auftraggeber. Bei der konventionellen Beschaffung werden diese Risiken vorab oft nicht bewertet. Die Kosten bei Eintritt der Schadensereignisse sind jedoch dennoch zu tragen. Bei PPP/ÖPP kann ein Teil dieser Risiken auf den privaten Partner übertragen werden.
Übertragene Risiken werden vom privaten Auftragnehmer bei seiner Kalkulation berücksichtigt. Je geringer seine Steuerungsmöglichkeiten sind, desto höher wird der Risikozuschlag ausfallen. Daher ist für jedes Projekt zu analysieren, welche Risiken für den Privaten aufgrund von Erfahrungen oder Einflussmöglichkeiten besser beherrschbar sind und so zu geringeren Kosten für die öffentliche Hand führen.
Die Finanzierbarkeit (bankability) einer PPP-Struktur hängt ebenfalls von der endgültigen Risikoverteilung ab.