Glossar
Im Bereich alternativer Projektrealisierung und Public Private Partnership
werden viele Fachbegriffe verwendet. Die Wichtigsten erläutern wir hier.
werden viele Fachbegriffe verwendet. Die Wichtigsten erläutern wir hier.
P - R
- PPP/ÖPP-Eignungstest
- PPP/ÖPP-Vertragsmodelle
- Parallelausschreibung
- Phasen des PPP/ÖPP Beschaffungsprozesses
- Private Finance Initiative (PFI)
- Projektentwicklung
- Projektfinanzierung
- Projektsteuerung
- Public Private Partnership (PPP)
- Public Sector Comparator (PSC)
- Refinanzierung
- Risiko
- Risikoallokation
- Risikoverteilung
V - X
- VOB
- Verfügbarkeitsrisiko
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
- Verhandlungsverfahren
- Vermietungsmodell
- Verwaltungskosten
- Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
- Werklohnforfaitierungsmodell
- Werkvertrag
- Wettbewerblicher Dialog
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschaftlichkeit
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
- Wirtschaftlichkeitsvergleich
- vdp-Kurve
Hybride Finanzierung
Hybride Finanzierungen sind zwischen der Eigenkapital-und der Fremdkapitalfinanzierung angesiedelt. Im Bereich der alternativen Beschaffungsmodelle bezeichnen sie vereinfacht eine Mischform zwischen einredefreier Forfaitierung und Projektfinanzierung. Bei der hybriden Finanzierung wird beim Kauf der Werklohnforderung durch die refinanzierende Bank durch den öffentlichen Auftraggeber nur ein Teil der Forderungen einrede- und einwendungsfrei gestellt, z. B. 90 oder 95 %. Das bedeutet, dass der nicht einrede- und einwendungsfreigestellte Teil der Finanzierung entweder durch Eigenkapital des privaten Auftragnehmers abgedeckt wird oder die Bank eine Finanzierung zur Verfügung stellt, die auf die Bonität des Projektes abgestellt ist.
Hybride Finanzierungen sind zwischen der Eigenkapital-und der Fremdkapitalfinanzierung angesiedelt. Im Bereich der alternativen Beschaffungsmodelle bezeichnen sie vereinfacht eine Mischform zwischen einredefreier Forfaitierung und Projektfinanzierung. Bei der hybriden Finanzierung wird beim Kauf der Werklohnforderung durch die refinanzierende Bank durch den öffentlichen Auftraggeber nur ein Teil der Forderungen einrede- und einwendungsfrei gestellt, z. B. 90 oder 95 %. Das bedeutet, dass der nicht einrede- und einwendungsfreigestellte Teil der Finanzierung entweder durch Eigenkapital des privaten Auftragnehmers abgedeckt wird oder die Bank eine Finanzierung zur Verfügung stellt, die auf die Bonität des Projektes abgestellt ist.