Glossar

Im Bereich alternativer Projektrealisierung und Public Private Partnership
werden viele Fachbegriffe verwendet. Die Wichtigsten erläutern wir hier.
Forfaitierung

bezeichnet den Verkauf von Forderungen (vendre à forfait – in Bausch und Bogen verkaufen) unter Verzicht auf den Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall (echte Forfaitierung). Der Verkäufer haftet allerdings für den Rechtsbestand der Forderung.

In einer modifizierten Form (Einredeverzicht durch den Forderungsschuldner, siehe auch unter „Einredeverzichtserklärung“) ermöglicht die Forfaitierung im Rahmen alternativer Beschaffungsmodelle die Erzielung von kommunalkreditähnlichen Konditionen.  

siehe auch unter „Mogendorfer Modell“
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