Glossar

Im Bereich alternativer Projektrealisierung und Public Private Partnership
werden viele Fachbegriffe verwendet. Die Wichtigsten erläutern wir hier.
EUROSTAT

ist das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft. Es empfiehlt, Vermögenswerte, die Gegenstand einer ÖPP sind, nicht als solche des Staates zu klassifizieren, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind, wenn:

  1. der private Partner das Baurisiko und
  2. der private Partner mindestens entweder das Ausfallrisiko (Betriebs- oder Verfügbarkeitsrisiko) oder das Nachfragerisiko (Marktrisiko) trägt.
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