Glossar
Im Bereich alternativer Projektrealisierung und Public Private Partnership
werden viele Fachbegriffe verwendet. Die Wichtigsten erläutern wir hier.
werden viele Fachbegriffe verwendet. Die Wichtigsten erläutern wir hier.
P - R
- PPP/ÖPP-Eignungstest
- PPP/ÖPP-Vertragsmodelle
- Parallelausschreibung
- Phasen des PPP/ÖPP Beschaffungsprozesses
- Private Finance Initiative (PFI)
- Projektentwicklung
- Projektfinanzierung
- Projektsteuerung
- Public Private Partnership (PPP)
- Public Sector Comparator (PSC)
- Refinanzierung
- Risiko
- Risikoallokation
- Risikoverteilung
V - X
- VOB
- Verfügbarkeitsrisiko
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
- Verhandlungsverfahren
- Vermietungsmodell
- Verwaltungskosten
- Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
- Werklohnforfaitierungsmodell
- Werkvertrag
- Wettbewerblicher Dialog
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschaftlichkeit
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
- Wirtschaftlichkeitsvergleich
- vdp-Kurve
EU-Schwellenwerte
Mit dem Erreichen der Auftragswerte, die in den jeweiligen EU-Richtlinien festgesetzt und in § 2 der Vergabeverordnung (VgV) bzw. in § 2 der Sektorenverordnung definiert sind, beginnt der Geltungsbereich der besonderen Bestimmungen des EU-Vergaberechts. Abzustellen ist stets auf den vor Beginn des Vergabeverfahrens zu schätzenden Netto-Gesamtauftragswert einschließlich Losen und Optionen.
Wichtige aktuelle Schwellenwerte sind seit dem 01.01.2012:
Mit dem Erreichen der Auftragswerte, die in den jeweiligen EU-Richtlinien festgesetzt und in § 2 der Vergabeverordnung (VgV) bzw. in § 2 der Sektorenverordnung definiert sind, beginnt der Geltungsbereich der besonderen Bestimmungen des EU-Vergaberechts. Abzustellen ist stets auf den vor Beginn des Vergabeverfahrens zu schätzenden Netto-Gesamtauftragswert einschließlich Losen und Optionen.
Wichtige aktuelle Schwellenwerte sind seit dem 01.01.2012:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich (Sektorenbereich): 400.000 Euro (bis zum 31.12.2011 387.000 Euro),
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000 Euro (bis zum 31.12.2011 125.000 Euro),
- für alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 Euro (bis zum 31.12.2011 193.000 Euro),
- für Bauaufträge: 5.000.000 Euro (bis zum 31.12.2011 4.845.000 Euro),
- für Lose von Bauaufträgen: 1.000.000 Euro oder bei Losen unterhalb von 1.000.000 Euro deren addierter Wert ab 20 vom Hundert des Gesamtwertes aller Lose
- für Lose von Dienstleistungsaufträgen: 80.000 Euro oder bei Losen unterhalb von 80.000 Euro deren addierter Wert ab 20 vom Hundert des Gesamtwertes aller Lose