Glossar

Im Bereich alternativer Projektrealisierung und Public Private Partnership
werden viele Fachbegriffe verwendet. Die Wichtigsten erläutern wir hier.
EU-Schwellenwerte

Mit dem Erreichen der Auftragswerte, die in den jeweiligen EU-Richtlinien festgesetzt und in § 2 der Vergabeverordnung (VgV) bzw. in § 2 der Sektorenverordnung definiert sind, beginnt der Geltungsbereich der besonderen Bestimmungen des EU-Vergaberechts. Abzustellen ist stets auf den vor Beginn des Vergabeverfahrens zu schätzenden Netto-Gesamtauftragswert einschließlich Losen und Optionen.

Wichtige aktuelle Schwellenwerte sind seit dem 01.01.2012:
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich (Sektorenbereich): 400.000 Euro (bis zum 31.12.2011 387.000 Euro),
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000 Euro (bis zum 31.12.2011 125.000 Euro),
  • für alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 Euro (bis zum 31.12.2011 193.000 Euro),
  • für Bauaufträge: 5.000.000 Euro (bis zum 31.12.2011 4.845.000 Euro),
 
  • für Lose von Bauaufträgen: 1.000.000 Euro oder bei Losen unterhalb von 1.000.000 Euro deren addierter Wert ab 20 vom Hundert des Gesamtwertes aller Lose
  • für Lose von Dienstleistungsaufträgen: 80.000 Euro oder bei Losen unterhalb von 80.000 Euro deren addierter Wert ab 20 vom Hundert des Gesamtwertes aller Lose
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